Zollformulare richtig bedrucken: EUR.1 und A.TR.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist nur für den Warenverkehr mit Staaten erforderlich, mit denen die EG Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen geschlossen hat. Die A.TR. ist die Freiverkehrsbescheinigung im Warenverkehr mit der Türkei. Beide Dokumente stehen in zwei Ausführungen zur Verfügung und haben 1 Original + 1 Nutzen.

Zwei Ausführungen – zwei Verarbeitungswege
Version 1 ist ein Endlosformularsatz mit Lochrand. Dieser kann von allen PSi PP 40x und PP 80x Druckern hervorragend verarbeitet werden.
Version 2 ist ein kopfverleimter Einzelformularsatz. Er lässt sich in den Druckern PP 405 und PP 806 automatisch mit einer ASF-Kassette A2 verarbeiten. Eine manuelle Verarbeitung über den Einzelblatteinzug ist zusätzlich in den Modellen PP 404, PP 405, PP 803 und PP 806 möglich.
Worauf es beim Druck ankommt
Zollformulare enthalten viele eng gesetzte Felder, die exakt getroffen werden müssen. Drucker mit geringen Vertikaltoleranzen sind hier im Vorteil – die IntelliDrive-Technik der PP 80x Familie sorgt für eine präzise Druckpositionierung über das gesamte Formular.
So entstehen Original und Durchschlag in einem Arbeitsgang, sauber positioniert und gut lesbar – die Voraussetzung für eine reibungslose Abfertigung.
„Endlos mit Lochrand oder kopfverleimter Einzelsatz – die Ausführung bestimmt den passenden Drucker.“
Kurz zusammengefasst
Endlossatz (Lochrand): alle PP 40x / PP 80x. Kopfverleimter Einzelsatz: automatisch im PP 405 und PP 806 (ASF A2), manuell auch im PP 404 und PP 803.